Ist Kunst begründbar?

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Warum ist das Kunst? – Foto von FaceMePLS, auf Flickr

In seinem Buch Das Kunsturteil geht Claus Borgeest der Frage nach, wie die Überzeugung, etwas sei Kunst, zustande kommen könne. Die Absicherung der Überzeugung sei ‚Grund‘ oder ‚Begründung‘ genannt.

Ich zitiere hier die vielleicht entscheidende Passage seiner Argumentation:

Es gibt einen Kunstbetrieb. Der Kunstbetrieb verdankt seine Existenz der Überzeugung vieler Menschen, daß es Kunst gibt. Die Frage, ob diese Überzeugung, daß es Kunst gibt, richtig ist, hängt ab von der Antwort auf die Frage, ob es Kunstwerke gibt. […]

Der Begriff ‚Kunstwerk‘ ist hier so zu verstehen, daß bestimmte Bilder oder Objekte von anderen abgrenzbar sind, und zwar so, daß es sich bei Kunstwerken, im Gegensatz zu anderen Werken, um besonders wertvolle, der Bewunderung, Liebe und Ehrfurcht würdige Besonderheiten handelt. Diese Abgrenzung ist nur möglich, wenn Kunstwerke bestimmte Merkmale haben, die andere Bildwerke nicht haben. Dabei ist der Merkmalsbegriff so weit wie möglich zu fassen. Er ist nicht auf bestimmte Farb-, Form- oder Materialanordnungen oder andere Strukturgleichheiten zu beschränken, sondern schließt auch mögliche Wirkungen auf einen Betrachter mit ein. Die Bedingung solcher Merkmale wäre die Regel, mit deren Hilfe Kunstwerke von außerkünstlerischen Bildwerken unterscheidbar sind, und die folglich ein Kunsturteil ermöglicht.

Wenn man annimmt, diese Regel sei in einem Maße veränderbar, daß er zumindestens zwei ‚echte‘ Kunstwerke gibt, die nicht einmal ein gemeinsames Merkmal haben, muß entweder der Kunstwert wenigstens eines der beiden Werke bezweifelt werden, oder man müßte darauf verzichten, für beide Werke einen gemeinsamen Nenner aufrechtzuerhalten: Kunst löst sich auf in verschiedene Künste, deren Werke nach Maßgabe von Theorien, Bezugssystemen und Rahmenbedingungen den jeweiligen Ansprüchen zu genügen haben.

Wenn diese die Kunst auf einzelnen Künste aufsplitternde Auffassung falsch ist, so müssen Kunstwerke […] kontrollierbare Qualitätsmerkmale haben, die – wenigstens für ein empfängliches und empfindsames Sensorium – wahrnehmbar sind. — (Borgeest, S.113/114)

Im Folgenden untersucht Borgeest alle ihm bekannten Qualitätsmerkmale und Vorstellungen, die in der Geschichte als Anzeichen für den Kunststatus gegebener Werke angeführt wurden. Könnerschaft, schöpferische Persönlichkeit und Genie auf Seiten des Künstlers. Imitationsfähigkeit des Kunstwerkes. Triebhafter Drang und Ausdruckswillen des Künstlers. Rezeptionsfähigkeit des Betrachters. Entwicklungsverlauf und Kontinuität in der Kunstgeschichte und die jeweilige Bezugnahme darauf. Und weitere mehr. (S.98)

Es gibt kein einziges Merkmal für Kunst

Als Ergebnis findet Borgeest nicht nur, dass für jedes Merkmal auch schon das genaue Gegenteil behauptet wurde, sondern, dass es kein einziges Merkmal gebe, das allen Kunstwerken über die gesamte Kunstgeschichte gemeinsam wäre. Nebenbei erklärt Borgeest auch damit den Tatbestand, dass heute berühmte Künstler nach ihrem Tod vergessen und später ‚wiederentdeckt‘ wurden. Das bliebe mysteriös, wenn man ihren Werken überzeitlich wirksame, kunstbegründende Eigenschaften zugedacht hätte.

Damit tritt das schon weiter oben beschriebene Dilemma auf: entweder macht Kunst als Superzeichen keinen Sinn, oder der Kunststatus muss sich aus anderen Quellen speisen.

Erstaunlich dabei, dass er dabei gerade das prägnanteste Beispiel für seine Argumentation nicht erwähnt, Duchamps Pissoir. Wie überhaupt Ready-Mades. An ihnen wird umstandslos deutlich, dass keine ihrer materiellen Eigenschaften ihren Kunststatus bewirken könnten.

Aber auch ohne Bezugnahme auf Duchamp kommt Borgeest zu der Überzeugung, dass die Gewährung und Absicherung des Kunststatus eines beliebigen Werkes nicht aus seinen Eigenschaften, sondern aus der Affirmation durch den Kunstbetrieb und seine Institutionen entsteht:

Ein Werk käme dann nicht ins Museum, weil es ein Kunstwerk ist, sondern ein Werk wäre ein Kunstwerk, weil es im Museum ist. (S.114)

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass Borgeest Begründbarkeit folgendermassen versteht:

  1. Ein Werk (Gegenstand oder Ereignis) hat mindestens eine Eigenschaft, aus deren Existenz die Überzeugung hervorgeht, es handele sich deswegen um ein Kunstwerk.
  2. Allen Kunstwerken über die Kunstgeschichte ist wenigstens eine Eigenschaft gemeinsam, die Bedingung 1 entspricht.

Da weder 1) noch 2) erfüllt werden, kann der Kunststatus beliebiger Werke nicht allein aus ihren Eigenschaften begründet werden. Es muss daher andere Kriterien geben, die Borgeest außerhalb der Werke im Kunstbetrieb verortet.

  

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